Die Online Marketing AG ist stolz, seit dem 30. Oktober 2017 zu den registrierten Fernmeldedienstanbietern des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) zu gehören. Die Online Marketing AG ist Pionierin im Schweizer Call-Tracking und bietet VoIP Inbound Telefon Tracking für Marketingzwecke an. Da der VoIP Service eng mit dem Datenschutz einhergeht, hatte die Registrierung als Fernmeldedienstanbieterin hohe Priorität.
Die Online Marketing AG ist die erste BAKOM registrierte Marketing Agentur für “VoIP Inbound-Telefonie für Marketingzwecke”
Die Online Marketing AG ist Pionierin im Schweizer Call-Tracking und nimmt diese Rolle sehr ernst. Der Datenschutz ist ihr dabei ein äusserst grosses Anliegen. Daher ist sie auch dementsprechend stolz auf die BAKOM Registrierung. Die Online Marketing AG bietet rechtskonforme Dienstleistungen mit modernsten Tracking & Big Data Technologien an. Die Kunden der Online Marketing AG wissen dabei, dass die Online Marketing AG den schweizerischen Datenschutz stets strikt umsetzt und nur Daten an Dritt-Systeme übermittelt, die entsprechend anonymisiert und für Marketingzwecke gedacht sind.
Wieso braucht es diesen Titel und weshalb war er der Online Marketing AG so wichtig?
Die kommerzielle Nutzung von Telefondaten untersteht der Schweizerischen Fernmeldegesetzgebung und eine Registrierung als Fernmeldedienstanbieterin war daher ein Muss. Auch ist die Online Marketing AG von sich aus sehr daran interessiert, bestens über die Datenschutzbestimmungen informiert zu sein und diese zu jeder Zeit einzuhalten.
Link zu: Fernmeldedienstanbieter
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Was ist VoIP überhaupt und weshalb bietet es die Online Marketing AG an?
VoIP kommt aus dem Englischen „voice over internet protocol“, was übersetzt für „Sprach[-übertragung] über [das] Internetprotokoll“ steht.
Die Online Marketing AG bietet VoIP Inbound Telefon Tracking für Marketingzwecke an. Sie ermöglicht ihren Kunden so, die Kampagnen auf Nutzen und Rentabilität bewerten zu können. Für die Kundenkampagnen verwendet die Online Marketing AG spezielle Nummern, welche dann eine Auswertung zulassen.
Ist die Privatsphäre der Anrufer gesichert, wenn solche Auswertungen vorgenommen werden?
Dies ist eine berechtigte Frage und etwas, das viele Leute beschäftigt. Ja, die Privatsphäre ist zu jeder Zeit gewährleistet. Es werden keine Details zum Anrufer als Person festgehalten, sondern lediglich Zahlen, welche z.B. aufzeigen, wie viele Personen eine bestimmte Seite besucht haben und daraufhin angerufen haben. Oder wie oft eine Person (resp. eine IP-Adresse) auf die Webseite gegangen ist, bevor es zum Anruf kam.
Welche Funktion hat das BAKOM und wozu die Richtlinien?
Für die Konsumenten und den Datenschutz sind die Richtlinien und Weisungen des BAKOM von zentraler Bedeutung. Die Richtlinien definieren unter anderem ein Mindestsicherheitsniveau, das Fernmeldedienstanbieter gewährleisten müssen, um zur Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit des gesamten nationalen Fernmeldewesens beizutragen. Zudem sollen die Richtlinien auch das Konsumentenvertrauen stärken.
Link zu: Richtlinien zur Sicherheit und Verfügbarkeit von Fernmeldeinfrastrukturen und –diensten.
Lawful Interceptors – Glamouröser Titel für harte Arbeit
Murielle Isenegger und Selda Sabedini sind für die Online Marketing AG bei der BAKOM als „lawful interception officers“ (LI Officer) eingetragen. Murielle hat die Zertifizierung koordiniert und ihr gebührt an dieser Stelle auch ein grosses Dankeschön für die Erlangung der Zertifizierung. Murielle und Selda werden jährlich auf diesem Thema weitergebildet und sind verantwortlich für die Erfüllung aller vom BAKOM gestellten Auflagen.
„Es war mir sehr wichtig, dass die Online Marketing zertifizierte Fernmeldedienstanbietern des BAKOM wird! Datenschutz ist und bleibt ein wichtiges und heikles Thema, mit dem wir uns ernsthaft auseinandersetzen“. Bruno Eggenberger, Geschäftsführer der Online Marketing AG